Friedhofszwang: Noch immer verboten Urnen mit nach Hause zu nehmen

Friedhofszwang: Noch immer verboten Urnen mit nach Hause zu nehmen

Friedhofszwang: Noch immer verboten Urnen mit nach Hause zu nehmen, aber warum?

In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung, Verstorbene auf Friedhöfen beizusetzen. Das Mitnehmen von Urnen nach Hause wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann bestraft werden. Die Verbraucherschutzorganisation Aeternitas kritisiert den Friedhofszwang als veraltet und finanziell motiviert...

Beim Blick über deutsche Friedhöfe fallen zunehmend Lücken auf. Die Abstände zwischen den Grabsteinen vergrößern sich, und Erdbestattungen werden seltener. Laut einer Umfrage der Gütegemeinschaft Feuerbestattungen e.V. aus dem Jahr 2022 lassen sich mittlerweile etwa 78 Prozent der Menschen nach ihrem Tod einäschern.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern dürfen die Angehörigen in Deutschland die Asche der Verstorbenen nicht mit nach Hause nehmen. Verstorbene müssen hierzulande auf einem Friedhof beigesetzt werden, ob in einer Urne oder einem Sarg. Eine Ausnahme bildet Bremen, wo Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Auflagen die Asche auf ihrem eigenen Grundstück verstreuen dürfen.

Verbraucherinitiative fordert Lockerung der Friedhofspflicht. Die Bestattungskultur in Deutschland habe sich deutlich gewandelt: Immer weniger Menschen legen Wert auf klassische Traditionen bei der Bestattung. Es gibt einerseits mehr Individualismus, andererseits auch den Wunsch nach kostengünstigen Optionen. Quelle: MDR